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Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident . Er wird von der Bundesversammlung (федеральное собрание) gewählt, einem Verfassungsorgan, das nur zu diesem Zweck (цель) zusammentritt (собирается). Der Bundespräsident wird auf fünf Jahre gewählt, einmalige Wiederwahl ist zulässig (допустимое). Die Bundesrichter, Bundesbeamten, Offizier und Unteroffizier werden von ihm ernannt und entlassen. Die Aufgaben des Bundespräsidenten sind überwiegen repräsentativer Natur.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung (народное представительство) der BRD. Er wird vom Volk auf vier Jahre gewählt. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Gesetzgebung (законодательство), die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Im Plenum des Bundestages werden die großen Fragen der Innen und Außenpolitik diskutiert. Der Präsident des Bundestages wird aus der stärksten Fraktion gewählt.
Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder. Er wird nicht gewählt, sondern besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen oder deren Bevollmächtigten. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen. Länder mit größerer Bevölkerung vier oder fünf Stimmen.
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag auf Vorschlag (предложение) des Bundespräsidenten gewählt. Der Bundeskanzler hat eine starke Stellung, er ist das einzige vom Parlament gewählte Kabinettsmitglied und er allein ist ihm verantwortlich. Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. Die Bundesminister leiten innerhalb dieser Richtlinien ihren Geschäftsbereich selbständig und in eigener Verantwortung.
Das Bundesverfassungsgericht (федеральный конституционный суд). Aufgabe dieses Organs ist es, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet beispielsweise in Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder zwischen einzelnen Bundesorganen.
- Es prüft Bundes und Landesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
- Es besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern.
Das Wahlsystem. Wahlen zu allen Volksvertretungen sind grundsätzlich, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Nur solche Parteien können Abgeordnete ins Parlament entsenden, die im jeweiligen Wahlgebiet mindestens 5 Prozent der Stimmen erhalten haben.
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